Allgäuer Hof Weilheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotel/ Boardinghouse Aufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel/Boardinghouse Allgäuer Hof, Inh. Diana Seidel, Marienplatz 17, 82362 Weilheim, Tel: 0881 -2086, E-Mail: allgaeuerhof-weilheim@web.de, USt-ID: DE354546058 (im weiteren „Hotel/Boardinghouse“ genannt).

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht erlaubt.

  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Rauchen ist im ganzen Haus verboten. Bei starker Verunreinigung, oder Rauchen im Zimmer, wird für die Endreinigung eine Gebühr von mindestens € 1000,- fällig.


II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt oder eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Dem Hotel/Boardinghouse steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

  2. Vertragspartner sind das Hotel/Boardinghouse und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel/Boardinghouse gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel/Boardinghouse verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel/Boardinghouse ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotel/Boardinghouse zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotel/Boardinghouse an Dritte.

  3. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.

  4. Die Preise können vom Hotel/Boardinghouse ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotel/Boardinghouse, oder der Aufenthaltsdauer macht. Dies bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung.

  5. Rechnungen des Hotel/Boardinghouse sind sofort zu begleichen. Ausnahmen gelten nur bei Kostenübernahme und schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel/Boardinghouse.

  6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel/Boardinghouse aufrechnen, oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.


IV. Rücktritt des Kunden (z.B. Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotel/Boardinghouse (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel/Boardinghouse geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotel/Boardinghouse. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

  2. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor Anreise möglich. Bei Stornierung nach diesem Zeitraum, oder Nichtanreise werden 100% des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung gestellt.


V. Rücktritt des Hotel/Boardinghouse

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel/Boardinghouse in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel/Boardinghouse auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel/Boardinghouse ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Ferner ist das Hotel/Boardinghouse berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel/Boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

• das Hotel/Boardinghouse begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel/Boardinghouse in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel/Boardinghouse zuzurechnen ist.

• ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.

  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel/Boardinghouse entsteht dem Kunden kein Recht auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel/Boardinghouse spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel/Boardinghouse aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen überschrittene Nutzung bis 18.00 Uhr 100% des vollen Zimmerpreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

Rauchen ist im ganzen Haus verboten. Bei starker Verunreinigung, oder Rauchen im Zimmer, wird für die Endreinigung eine Gebühr von mindestens € 1000,- fällig.


VII. Haftung des Hotel/Boardinghouse

  1. Das Hotel/Boardinghouse haftet mit der Sorgfalt für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel/Boardinghouse die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel/Boardinghouse beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotel/Boardinghouse steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel/Boardinghouse auftreten, wird das Hotel/Boardinghouse bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel/Boardinghouse dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel/Boardinghouse Anzeige macht (§ 703 BGB).

  3. Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.


VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Weilheim.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Weilheim.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


Stand 08/2025